... oder Eintrittsbedingungen.
1. Ein Arztbesuch pro Jahr.
2. Fuß - und Handnägel sauber und kurz.
3. Es ist verboten sich unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschgiften zu den Kursen zu begeben.
4. Entfernen Sie die Juwelen, bevor der Kurs beginnt.
5. Am ersten oder spätestens am zweiten Kurs im Monat den Mitgliedsbeitrag zahlen.
6. Nach einem Maximum von 4 Kursen soll man sich einen Anzug (Karate Gi) kaufen.
7. An allen Kursen des Terminkalenders teilnehmen (siehe Terminkalender: alle roten Kurse), es sei denn man ist Krank oder verhindert wegen Examen, Arbeit usw.
8. Die Perfektionskurse am Samstag sind für jeden Schüler der mehr als ein Jahr Praxis hinter sich hat oder nach absprache mit dem Sensei.
9. Pünktlich zu den Kursen erscheinen. Wer mehr als 15 Minuten Verspätung hat kann nicht mehr am Kurs teilnehmen da er das Aufwärmen verpasst hat und damit das Risiko einer Verletzung erheblich steigt. Eine Art sich zu entschuldigen ist, 10 Liegestütz pro 5min Verspätung zu machen.
10. Niemals Karate auf der Strasse benutzen es sei denn zu Selbstverteidigung, oder in einer Notsituation.
11. Man soll das Dojo respektieren.
12. Als Karateka soll man sich bescheiden, diskret und respektvoll gegenüber seiner Mitmenschen verhalten.
13. Es herrscht Rauchverbot im Sportzentrum.
14. Es ist verboten Kaugummi zu kauen oder den Kurs zu unterbrechen (stellen sie ihr Handy ab und gehen sie wenn nötig vor den Kursen zum WC).
15. Man muß 8 Jahre alt sein, um die Kurse zu beginnen.
16. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich bis zu dem Zeitpunkt wo einer der Trainer eintrifft.
17. Eltern müssen ihre Kinder bis zum Dojo begleiten und müssen diese wieder am Ende jedes Kurses abholen.
18. Es ist den Kindern nicht gestattet, das Dojo vor den Trainern zu betreten. Sie dürfen ausserdem nicht in der großen Sporthalle neben dem Dojo spielen.
|